Kirchgeld - Was ist das?
Was ist das nun schon wieder? Soll denn jetzt noch mehr Kirchensteuer abgezogen werden? – Wenn es um Geld geht, scheint das Vertrauen in die Kirchen sehr schnell verloren zu gehen und schnell ist die Rede von Abzockerei. Darum erst einmal ein paar grundsätzliche Bemerkungen.
Kirche und Steuer
Nach Art. 14,1 unserer Kirchenordnung tragen die Mitglieder die Verantwortung für Leben und Dienst der Gemeinde und haben ein Recht auf in Anspruchnahme desselben. Darum ist es eigentlich selbstverständlich, dass die Gemeindeglieder, die dazu in der Lage sind, einen Beitrag zur Finanzierung des Haushalts der Gemeinde leisten. Dieser Steuer-Beitrag wird über die Finanzämter, natürlich gegen Bezahlung, im Auftrag der Kirche erhoben. In der Evangelischen Kirche beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer nach Abzug von Kinderfreibeträgen und anderen, die Lohnsteuer mindernden Abzügen (Jahresausgleich!). Aber nur ca. ein Drittel der 3,1 Millionen Mitglieder der Evangelischen Kirche im Rheinland zahlt Kirchensteuer und finanziert die vielfältigen kirchlichen Aufgaben. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine der letzten Kirchen, die das besondere Kirchgeld zum 1. Januar 2001 eingeführt hat. Mit den anderen evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen ist eine Kirchgeldtabelle abgestimmt worden.
Warum nun ein „besonderes Kirchgeld“?
Die Einführung des besonderen Kirchgeldes soll ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit sein. Wenn in einer Ehe der verdienende Partner keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und der nicht verdienende Partner der Evangelischen Kirche (d.h. glaubens-verschieden!), so wurde bisher von diesem Kirchen-mitglied kein Beitrag erhoben. Konkret hieß das auch: Ist ein verdienendes Kirchenmitglied aus der Kirche ausgetreten und der ebenfalls der Kirche angehörende Ehepartner dort verblieben, fiel einfach ersatzlos der Beitrag weg. In Zukunft soll in solchen Fällen nun das Kirchgeld von den Kirchenmitgliedern erhoben werden.
Ein anderer Fall: Wenn beide Ehegatten verschiedenen steuererhebenden Kirchen angehören (z. B. der kath. und evang. Kirche), spricht man von sogenannten konfessionsverschiedenen Ehen, dann gilt nach wie vor der sogenannte Halbteilungssatz für die Kirchensteuer – jede der beteiligten Kirchen erhält nach wie vor die Hälfte der ehelichen Kirchenste
Wann wird gezahlt und wie viel?
Das Kirchgeld wird jährlich und in der Regel erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berechnet, also nach Ablauf des Steuerjahres.
Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen ist abhängig vom gemeinsamen Einkommen. Jährlich zu versteuernde Einkommen unter 30.000 €uro werden beim Kirchgeld nicht berücksichtigt werden. Das heißt, es brauch kein Kirchgeld gezahlt zu werden.
Übrigens: Sind die Ehegatten steuerlich getrennt veranlagt, wird kein Kirchgeld erhoben. Und ganz wichtig: Wenn Ehegatten Kirchensteuer zahlen und über den Kirchgeldbeträgen liegen, so zahlen sie natürlich kein Kirchgeld!
Tabelle ab 2003
Zu versteuerndes Einkommen in
€uro |
jährliches Kirchgeld in €uro |
0 bis 29.999 |
0 |
30.000 bis 37.499 |
96 |
37.500 bis 49.999 |
156 |
50.000 bis 62.499 |
276 |
62.500 bis 74.999 |
396 |
75.000 bis 87.499 |
540 |
87.500 bis 99.999 |
696 |
100.000 bis 124.999 |
840 |
125.000 bis 149.999 |
1.200 |
150.000 bis 174.999 |
1.560 |
175.000 bis 199.999 |
1.860 |
200.000 bis 249.999 |
2.250 |
250.000 bis 299.999 |
3.600 |
ab 300.000 |
3.600 |