Evangelische Gemeinde Wanheimerort
Abgeltungssteuer: http://www.ekir.de/wanheimerort/abgeltungssteuer.html

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Aktuelles
 

Infos zur Abgeltungssteuer:

- keine neue Steuer - keine neue Kirchensteuer-

Die Abgeltungssteuer ist die Steuer, die auf Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen beim Sparen, Dividenden von Aktien u.a.) seit 2009 erhoben wird. Vorher wurden Steuern auf Zinsen über die Kapitalertragssteuer in der Anlage KSA beim Einkommensteuerjahresausgleich gezahlt.

Man zahlt diese Abgeltungssteuer, wenn man als Ledige/r mehr als 801 €uro und als Verheiratete/r mehr als 1602 €uro Kapitalerträge hat. Und zwar nur auf den Betrag, der über 801/1602 €uro liegt. Der Grundbeitrag der Steuer ist 25% auf die Zinsen über dem Freibetrag. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die abzugsfähig ist (alles in etwa gesamt 27,99%, davon ca. 2,1% Kirchensteuer). Wer weniger als 25% Einkommenssteuer zahlt, zahlt auf Antrag auch entsprechend weniger Abgeltungssteuer.

Dazu ein Beispiel: Hat Jemand Zinseinkünfte von 3.000 €uro im Jahr (da muss man in der Regel schon weit mehr als 100.000 €uro fest angelegt haben!), so zahlt er darauf als Lediger/Verheirateter: 537,65/341,81 € Steuern an den Staat; 29,57/18,79 € Solidaritätszuschlag; 48,38/30,76 € Kirchensteuern, also gesamte Abgeltungssteuern: 615,60/391,36 €. Als Zinsen behält man: 2384,40/2608,64 €uro. Im Internet findet man dazu entsprechende „Abgeltungssteuerrechner". Einfach mal googlen.

Link zu einem Abgeltungssteuerrechner

Seit Anfang dieses Jahres weisen Banken, Geldinstitute und auch z. Bsp. Wohnungsgenossenschaften auf das veränderte Verfahren zum Einzug der kirchlichen Abgeltungssteuer ab dem 1. Januar 2015 hin. Eigentlich sollte nur das Einzugsverfahren vereinfacht werden, so dass die Kirchensteuer direkt beim Geldinsititut eingezogen wird. Diese Daten werden verschlüsselt übermittelt. Bisher musste man diese Angaben beim Lohn- bzw. Einkommenssteuerjahresausgleich machen.

Oft sind diese Schreiben aber so missverständlich, dass viele meinen, sie müssten eine neue Kirchensteuer zahlen. Das ist nicht der Fall! Leider treten viele dennoch aus der Ev. Kirche aus, dabei sind wohl die meisten Gemeindeglieder nicht von dieser Steuer betroffen. Denn: Wer gültige Freistellungsaufträge für die Zinseinkünfte gestellt hat, zahlt erst gar nicht die Abgeltungssteuer, solange man unter dem Freibetrag liegt.

Uns als Gemeinde und Kirche tut jeder Austritt weh. Alles, was in der Gemeinde geschieht, ist ohne Kirchensteuer nicht denkbar. Vielleicht denken manche Ausgetretene ja um. Zurückkommen und eintreten kann jede und jeder und ist einfacher als Austreten. Einfach die Pfarrer ansprechen:

(Pfarrer Jürgen Muthmann, Tel. 0203/72 23 83 oder per Email: Pfarrer Jürgen Muthmann 

Pfarrerehepaar Almuth & Rolf Seeger, Tel.: 0203/770607

Jürgen Muthmann

. Informationen der Evangelischen Kirche im Rheinland: Hier Klicken

 

 

 

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